Angesichts der zunehmenden Wetterextreme mit steigender Überschwemmungsgefahr ist es ratsam, Gebäude auch gegen Elementargefahren wie Hochwasser abzusichern – selbst fernab von Gewässern. Denn auch Starkregenereignisse können solche Wassermassen hervorbringen, dass es zu gravierenden Schäden an Immobilien kommen kann.
Zu beachten ist dabei jedoch: Schäden durch aufsteigendes Grundwasser sind auch dann nicht vom Versicherungsschutz gedeckt, wenn der Zusatzbaustein Naturgefahrenversicherung abgeschlossen wurde. Lediglich wenn das Grundwasser außerhalb des Gebäudes zu Hochwasser beigetragen hat, das dann zu Schäden führt, greift der Schutz.
Immobilienbesitzer sind deshalb angehalten, die Dichtigkeit ihres Kellers regelmäßig zu überprüfen. Auch eine sogenannte Weiße Wanne garantiert nicht für alle Zeiten, dass das Mauerwerk undurchlässig bleibt. Eine Abdichtung aus Bitumen bietet nur für ein gutes Jahrzehnt zuverlässigen Schutz. Noch wichtiger wird die regelmäßige Prüfung, wenn das Gebäude auf beweglichem Grund steht, der die Bildung von Rissen begünstigt.
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Die Rechtsstreite wegen mutmaßlich manipulierter Diesel-Abgaswerte laufen noch immer. Für die deutschen Rechtsschutzversicherer steht jedoch schon fest, dass kein Schaden für sie je kostspieliger war: Mehr als 1,5 Milliarden Euro haben sie seit 2015 zur Unterstützung von knapp 426.000 Kunden aufgewendet, vor allem für Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten. Zuletzt kamen noch etwa 1.000 Versicherungsfälle pro Monat hinzu. Damit hat sich der Gesamtstreitwert auf 10,8 Milliarden Euro erhöht, das entspricht gut 25.000 Euro pro Fall. Außen vor sind dabei jene Gerichtsverfahren, die ohne Unterstützung durch Rechtsschutzversicherer bestritten werden.
Über alle Hersteller hinweg führt indes nur jede zehnte Klage zu einem vollumfänglichen Erfolg, wie die Auswertung von rund 81.000 Fällen durch die Versicherer zeigt. 42 Prozent der Kläger verzeichnen einen Teilerfolg, der Rest geht bislang leer aus. Neue Hoffnung bescherte den Geschädigten jedoch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juni 2023, das allgemein als verbraucherfreundlich gewertet wird und die untergeordneten Instanzen bindet.
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Der Versicherer-Gesamtverband GDV hat die durch Sturm, Hagel und Überschwemmungen in den Jahren 2002 bis 2021 angerichteten Schäden an Gebäuden ausgewertet. Deutliche Schlagseite erhält die Langzeitbilanz durch die Sturzflut „Bernd“ vom Juli 2021, die insbesondere im rheinland-pfälzischen Kreis Ahrweiler zu schweren Verheerungen führte. Mit einer durchschnittlichen Schadenssumme von 109.000 Euro im Betrachtungszeitraum führt dieser denn auch die Rangliste der am stärksten betroffenen Landkreise in Deutschland an. Mit großem Abstand folgen Euskirchen (41.100 Euro) in Nordrhein-Westfalen und Bitburg-Prüm (17.500), ebenfalls in Rheinland-Pfalz.
Am anderen Ende der Skala rangiert Heidelberg mit einem Schadendurchschnitt von 752 Euro. Für ganz Deutschland beläuft sich der Durchschnittswert auf 2.900 Euro. Die Versicherer raten dringend zu mehr Prävention, da für die Zukunft mit mehr Extremwetterereignissen gerechnet wird. Zudem klafft im Versicherungsschutz der Gebäude hierzulande eine riesige Lücke: Nur gut jedes zweite ist mit einer Elementarschadenversicherung gegen die finanziellen Folgen etwa von starkregenbedingten Überschwemmungen geschützt.
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Während der Corona-Pandemie wurden sie als Notlösung etabliert, doch virtuelle Hauptversammlungen bleiben auch weiterhin bei der Mehrheit der 160 Aktiengesellschaften der DAX-Familie das Format der Wahl. Daran wird immer wieder Kritik von Aktionärsschützern laut.
Jüngst stimmte der Fondsverband BVI ein: „Ein echter Dialog zwischen Aktionären, Vorstand und Aufsichtsrat konnte auch bei den Online-Hauptversammlungen 2023, deren technische Durchführung häufig zu wünschen übrigließ, nicht stattfinden. Das hat die Hauptversammlung als oberstes Kontrollorgan und Sprachrohr der Aktionäre weiter entwertet“, bemängelt BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter. Hinzu komme, dass viele Hauptversammlungen parallel abgehalten würden. So fanden beispielsweise am 17. Mai 2023 gleichzeitig 21 Hauptversammlungen von HDAX-Unternehmen statt, was schon von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz kritisiert wurde, in deren Namen Anlegeranwalt Klaus Nieding in der ARD konstatierte: „Das kann kein Zufall sein.“
Weiterhin bemängelt der BVI die vom Gesetzgeber geplante Einführung von Mehrstimmrechtsaktien, die eine Abkehr vom Prinzip „Eine Aktie, eine Stimme“ bedeuten würde.
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Eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) sichert den Ruhestand von Mitarbeitern finanziell ab und stellt damit ein wichtiges Zugpferd im Werben um qualifiziertes Personal dar. Umso erstaunlicher, dass in Zeiten des Arbeitskräftemangels ein Rückgang der bAV-Verbreitung zu verzeichnen ist. Zu diesem Schluss kommt eine aktuelle Studie eines großen Versicherers.
Vor allem im Mittelstand stockt demnach die Versorgung: 2011 verfügte dort noch jeder zweite Mitarbeiter unterhalb des mittleren Managements über Betriebsrentenansprüche, derzeit sind es nur noch 40 Prozent. Als Hauptgründe werden die langjährige Niedrigzinsphase und das seit Pandemiebeginn krisenhafte wirtschaftliche Umfeld vermutet.
Die Bundesregierung möchte die bAV-Rahmenbedingungen nun verbessern, denn diese sogenannte zweite Säule der Altersversorgung soll die weiter wachsenden Lücken der ersten Säule (gesetzliche Rentenversicherung) zu schließen helfen. Diskutiert wird beispielsweise, das Sozialpartnermodell zu öffnen, da es bisher kaum von den Betrieben angenommen wird. Auch Hinzuverdienstgrenzen stehen zur Disposition.
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Frauen verdienen nicht nur für die gleiche Arbeit weniger als Männer („Gender Pay Gap“), sondern vermehren ihr Erspartes auch weniger renditeträchtig („Gender Investment Gap“). So legt beispielsweise etwa jeder dritte Mann Geld an den Kapitalmärkten an, bei den Frauen sind es nur 18 Prozent.
Eine aktuelle Studie namens „Finanzielle Sozialisierung und der Gender Investment Gap“ beleuchtet mögliche Ursachen für diesen Unterschied, der nicht zuletzt die Rentenlücke verschärft. Eine zentrale Rolle dürfte die Familie spielen: Mit Söhnen wird offenbar häufiger über Finanzangelegenheiten gesprochen als mit Töchtern. „Es könnte entweder der Fall sein, dass Finanzen als ein traditionell männliches Thema mit Töchtern tatsächlich weniger diskutiert werden als mit Söhnen. Oder es könnte sein, dass Töchter weniger an dem Thema interessiert sind und daher die Eltern sie seltener in Diskussionen darüber einbeziehen“, so die Autorinnen von der Universität Mannheim. Überdies fehle es an weiblichen Vorbildern für erfolgreiches Investieren. Die Forscherinnen fordern, Finanzbildung in den Schullehrplänen zu verankern, damit die Geschlechter gleichermaßen erreicht werden.
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Im vierten Quartal 2021 war das Vermögen in Deutschland – exklusive Immobilien – auf einen Rekordwert von über 7,6 Billionen Euro geklettert. Dann begann mit dem russischen Einmarsch in die Ukraine im Februar 2022 die krisenhafte Konjunkturphase, die bis heute andauert und das Vermögen zunächst schrumpfen ließ. Nun aber stehen die Zeichen auf Erholung: Nach Daten der Deutschen Bundesbank verfügten die Bundesbürger im zweiten Quartal dieses Jahres über Bargeld, Bankeinlagen, Wertpapiere und Ansprüche gegenüber Versicherungen im Gesamtwert von rund 7,5 Billionen Euro.
Die Hauptgründe liegen zum einen in Börsengewinnen, zum anderen und hauptsächlich aber in den gestiegenen Leitzinsen in der Eurozone. Bekanntlich hegen die Deutschen eine Vorliebe für festverzinsliche Anlagen, die sich nun wieder stärker rentieren – auch wenn viele Banken die Zinsen nur zögerlich an ihre Kunden weitergeben. Zugleich stieg die Zahl deutscher Aktionäre 2022 auf 12,89 Millionen, womit der alte Rekordwert von 2001 (12,85 Millionen) endlich übertroffen wurde. Erst 2018 hatten die Vermögen die 6-Billionen-Marke überschritten.
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Tag für Tag wird das Internet von einer Vielzahl neuer Viren, Trojaner und weiterer Schadprogramme geflutet. Besonders im Fokus stehen Unternehmen – und zwar unabhängig von ihrer Größe, denn die meisten Cyberangriffe erfolgen ungezielt und automatisiert. Der angerichtete Schaden bezifferte sich 2022 durchschnittlich auf rund 42.000 Euro und damit 5.000 Euro mehr als im Vorjahr, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kürzlich vermeldete. Nichtsdestotrotz gebe es noch „große Sicherheitslücken“ bei den meisten Unternehmen.
Auch auf eine Cyberversicherung, die nicht nur die Kosten übernimmt, sondern auch bei Prävention und Schadensbegrenzung hilft, verzichten viele Gewerbetreibende. Das Anbieterspektrum in dieser noch relativ jungen Versicherungssparte wächst derweil weiter: Während 2020 lediglich 33 Gesellschaften Cybertarife im Portfolio hatten, waren es 2022 schon 41. Für Cyberschäden leisteten sie im vergangenen Jahr insgesamt 121 Millionen Euro, auch an Privatpersonen.
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In den letzten Jahren haben sich die Deutschen gegenüber den Kapitalmärkten offener gezeigt als in der Sparbuch-geprägten Vergangenheit. Hin und wieder kommt es jedoch zu Rechtsstreitigkeiten im Rahmen von Aktien- oder Krypto-Investments. Wer dann auf die Unterstützung seiner Rechtsschutzversicherung vertraut, könnte enttäuscht werden – denn Kapitalanlagestreitigkeiten sind in vielen Tarifen ausgeschlossen.
Dass dieser Umstand zahlreichen Versicherten nicht geläufig ist, bestätigt der Versicherungsombudsmann, der bei Konflikten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern kostenlos vermittelt und Letztere gegebenenfalls zu Leistungen bis zu 10.000 Euro verpflichten kann. Bei dieser Schlichtungsstelle war der Ausschluss von Kapitalanlagestreitigkeiten im Jahr 2022 „besonders beschwerdeträchtig“.
Verkompliziert wird die Lage dadurch, dass die Versicherer unterschiedlich definieren, was eigentlich als Kapitalanlage gilt. Zudem werden häufig Ausnahmen in den Bedingungen verankert. Wer auf Nummer sicher gehen will, beim Engagement an den Börsen vor Rechtsrisiken geschützt zu sein, sollte genau ins Kleingedruckte einer bestehenden oder infrage kommenden Rechtsschutzversicherung schauen (lassen).
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