Durch Stürme, Starkregen und Hagel entstanden in Bayern im vergangenen Jahr versicherte Schäden in Höhe von rund 675 Millionen Euro an Häusern, Hausrat und Unternehmenseigentum. Mit diesem Anteil von knapp einem Drittel an den gesamten Aufwendungen führt der Freistaat die Schadensbilanz des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit weitem Abstand an.
Nordrhein-Westfalen folgt dahinter mit einem nur gut halb so hohen Schadensvolumen (348 Millionen), in Hessen wurden 208 Millionen, in Baden-Württemberg 177 Millionen und in Niedersachsen 153 Millionen Euro zur Schadensregulierung aufgewendet. „Das Jahr 2019 ist charakteristisch für Extremwetter in Deutschland mit einigen schweren Stürmen, großer Hitze und zum Teil starken lokalen Überschwemmungen“, erläutert GDV-Präsident Wolfgang Weiler.
Deutschlandweit wurden Schäden in Höhe von 2,1 Milliarden Euro registriert, die allerdings nicht das gesamte Bild widerspiegeln: Während 94 Prozent der Sturm-/Hagelschäden versichert sind, verfügt noch nicht einmal jeder zweite Hausbesitzer über eine Elementargefahren-Deckung, die unter anderem Starkregen und Hochwasser umfasst.
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Für dieses Jahr wird eine wahre Zeckenplage prognostiziert. Damit steigt auch das Risiko einer FSME- oder Borreliose-Erkrankung beträchtlich, denn beide werden von Zecken übertragen. FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) nimmt in etwa jedem dritten Fall einen schweren Verlauf, das Risikogebiet dehnt sich stetig über Bayern und Baden-Württemberg nach Norden aus. Geheilt werden kann die Erkrankung nicht, lediglich die Symptome lassen sich bestenfalls in Schach halten.
Gegen die potenziell resultierenden finanziellen Folgeschäden einer Borreliose- oder FSME-Erkrankung schützt eine Unfallversicherung – wenn sie denn entsprechende Bedingungen aufweist. Insbesondere ältere Policen klammern Zeckenbisse oftmals aus und sollten daher überprüft werden. Auch beim Neuabschluss einer Unfallversicherung sollte genau ins Kleingedruckte geschaut werden. So wird bisweilen eine Unterscheidung zwischen Tierbissen und Insektenstichen vorgenommen. Da Zecken nicht den Insekten, sondern den Spinnentieren zugerechnet werden, reicht eine Insektenstich-Deckung nicht aus.
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Im Zuge der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen wurde in den letzten Wochen wesentlich weniger Auto gefahren. Als logische Folge daraus sind auch die Unfall- und Schadenszahlen stark gesunken. Schätzungen gehen von einer Halbierung der Schadenskosten für die Versicherer in den Lockdown-Wochen aus. In den USA haben zahlreiche Autohalter daher Rückerstattungen oder Rabatte auf ihre Versicherungsprämien erhalten.
Ob es auch hierzulande so kommt, bleibt dagegen abzuwarten. Immerhin hat einer der Platzhirsche unter den Kfz-Versicherern bereits angekündigt, seine Kunden bei einem weiterhin günstigen Schadensverlauf an den Ersparnissen zu beteiligen – ob in Form von Rabatten oder von Rückerstattungen, ließ er bislang offen. Andere Versicherer betonen, dass vor allem die zukünftige Schadensentwicklung für die Beitragskalkulation ausschlaggebend sei, und die Prognosen gehen momentan von einer baldigen Normalisierung aus. Hinzu kommt: Die Kfz-Versicherung war wegen der harten Preiskämpfe für viele Anbieter in den letzten Jahren ein Minusgeschäft.
Wer wegen der Corona-Beschränkungen deutlich weniger Auto fährt als sonst, kann jedenfalls schon einmal Beiträge sparen, indem er die versicherte jährliche Fahrleistung reduziert. Laut Angaben eines großen Vergleichsportals bringt schon die Herabsetzung von 20.000 auf 14.000 Kilometer eine Prämienersparnis von im Schnitt 12 Prozent.
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Sogenannte Convertible Bonds, zu Deutsch Wandelanleihen, funktionieren wie eine Aktienanlage mit Sicherheitsnetz. Mit ihrer Mischung aus Anleihen und Aktien versprechen sie laut gängiger Faustregel, Verluste an den Aktienmärkten nur zu einem Drittel nachzuvollziehen. Wie sich in der Corona-Krise bisher zeigt, konnten sie diesem Anspruch gerecht werden. Umgekehrt sollen sie in Hausse-Phasen mit zwei Dritteln am Plus beteiligt sein, was ihre Performance insgesamt gegenüber klassischen Aktienfonds schwächt.
Convertibles beinhalten wie konventionelle Unternehmensanleihen einen festen Kupon und eine fixe Laufzeit, können aber zu einem bestimmten Zeitpunkt und einem vorher vereinbarten Preis in Aktien umgewandelt werden. Privatanleger sollten wissen: Es handelt sich um komplexe Produkte mit gewissen Risiken, im schlimmsten Fall – bei einer Insolvenz des Emittenten – kann sogar ein Totalverlust eintreten. Zudem werden meist sechsstellige Mindestanlagesummen verlangt. Über entsprechende Fonds können allerdings auch geringere Beträge in Convertibles investiert werden.
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Sinken durch die Corona-Verwerfungen auch die Chancen der geprellten Anleger des insolventen Containerleasing-Anbieters P&R, wenigstens noch einen nennenswerten Bruchteil ihrer Gelder zurückzuerhalten? Diese Sorge treibt derzeit viele der Geschädigten um. Die Verwertung der Containerflotte soll nach Plänen des Insolvenzverwalters Michael Jaffé rund eine Milliarde Euro einbringen. Damit könnten die Anleger zumindest ein knappes Drittel ihrer Investitionen zurückbekommen.
Dieses Ziel scheint auch durch den Corona-Wirtschaftseinbruch nicht gefährdet zu sein – vielmehr sei die Nachfrage nach Containern zuletzt gestiegen, vermeldete Jaffé. Hauptgrund sei der reduzierte Containerneubau in China, dem Hauptlieferanten für Schiffscontainer. Daher hält Jaffé weiterhin an der Zielmarke von einer Milliarde Euro fest. Bis Ende März seien bereits 325 Millionen Euro vereinnahmt worden.
Derweil hat der Hedgefonds York Capital sein Angebot für eine Übernahme der Forderungen angehoben. Statt wie bisher 14 möchte er den Anlegern nun 16 Prozent des Nennwerts überweisen, wenn sie ihre Ansprüche gegenüber P&R auf ihn übertragen.
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