Archiv: Februar 2021

Vorsicht beim Laden von E-Autos: Brandgefahr!

25.02.2021 | Vorsicht beim Laden von E-Autos: Brandgefahr!

Elektroautos werden allmählich zum Massenprodukt. Was viele Käufer jedoch nicht wissen: Werden die Akkus an normalen Steckdosen in der heimischen Garage aufgeladen, besteht (unter anderem) erhöhte Brandgefahr. Denn nicht alle gängigen Schutzkontaktsteckdosen und zugehörigen Installationen sind der Dauerbelastung gewachsen. Grundsätzlich sollte die vorhandene Infrastruktur zuerst von einem Elektroinstallateur daraufhin gecheckt werden, ob der Ladestrom und die Beschaffenheit der Anlage den geplanten Belastungen standhalten. Noch besser sind sogenannte Wallboxen, also in der Garage oder am Parkplatz installierte Ladeeinrichtungen, die das Elektroauto nicht nur sicherer, sondern auch schneller wieder fahrbereit machen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezuschusst den Kauf und die Installation von Ladestationen mit 900 Euro, sofern der genutzte Strom aus regenerativen Quellen stammt. Was es beim heimischen E-Auto-Laden zu beachten gilt, haben die deutschen Versicherer in einer Broschüre zusammengefasst, die kostenlos heruntergeladen werden kann.
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Was genau ist eigentlich ein AIF?

25.02.2021 | Was genau ist eigentlich ein AIF?

Im Zuge der Zinsflaute richten immer mehr Privatanleger ihr Augenmerk auf Sachwerte – Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Rohstoffe, Edelmetalle etc. Dabei taucht unweigerlich ein Kürzel regelmäßig auf: AIF. Es steht für alternative Investmentfonds, was landläufig gern mit „geschlossene Fonds“ übersetzt wird. Zutreffend ist diese Wahrnehmung insofern, als grundsätzlich alle geschlossenen Fonds laut Kapitalanlagegesetzbuch AIFs sind. Falsch ist sie aber, da es auch offene AIFs gibt, meist Immobilienfonds, Hedgefonds oder Spezialfonds. Definiert werden AIFs ex negativo: Alle Fonds, die keinen „Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“ (OGAW) im Sinne der EU-Richtlinie zur Anlage in Wertpapieren darstellen, sind AIFs. Entsprechend breit gefächert ist die AIF-Landschaft. Die verbindende Klammer besteht in aller Regel darin, dass die Vehikel die Mittel mehrerer Anleger zur Realisierung von Großprojekten einsammeln und einsetzen. AIFs finanzieren also immer Sachwerte – sind aber nicht die einzigen Fonds, die Sachwerte finanzieren. Denn auch Aktienfonds erwerben und verwalten Sachwerte.
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BaFin rät Bankkunden, Prämiensparpläne zu überprüfen

18.02.2021 | BaFin rät Bankkunden, Prämiensparpläne zu überprüfen

Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2004 sind AGB-Anpassungsklauseln, mit denen Banken sich vor hohen Zinsverpflichtungen aus Prämiensparplänen aus den 1990er- und 2000er-Jahren drücken wollen, in der Regel unwirksam. Dennoch finden sie noch vielfach Anwendung, um die variable Grundverzinsung von ehemals bis zu 5 Prozent auf quasi null herunterzuschrauben. Im aktuellen Niedrigzinsumfeld ist das wirtschaftlich verständlich, muss jedoch von den Kunden keineswegs hingenommen werden. Erlaubt ist den Banken lediglich, unbefristete Prämiensparverträge zu kündigen, deren höchste Prämienstufe erreicht wurde. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rät Bankkunden nun dringend dazu, ihre Prämiensparverträge zu überprüfen. „Wichtig ist, dass betroffene Sparer jetzt selbst aktiv auf ihre Institute zugehen und sich erläutern lassen, welche Zinsanpassungsklausel ihr Vertrag ganz konkret enthält“, betont BaFin-Vizepräsidentin Elisabeth Roegele. Wer unsicher sei, ob eine Zinsanpassung rechtmäßig erfolgen dürfe, solle sich Rechtsberatung bei einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt einholen. Parallel dazu prüfe die BaFin derzeit „konkrete verwaltungsrechtliche Optionen“.
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Leerstandsquote in Großstädten nähert sich Nulllinie

16.02.2021 | Leerstandsquote in Großstädten nähert sich Nulllinie

Aus heutiger Sicht schier unglaublich: Noch vor 15 Jahren stand in Berlin fast jede 20. Wohnung leer. Infolge des stattlichen Zuzugs ist die Leerstandsquote mittlerweile auf deutlich unter 1 Prozent gefallen. In anderen deutschen Metropolen zeigt die Kurve ebenfalls nach unten, wenn auch von geringerem Niveau aus, wie eine Studie des Marktforschungsinstituts empirica zeigt. So wies Frankfurt am Main noch Mitte der Nuller-Jahre über 3 Prozent Leerstand bei Wohnungen aus, heute sind es gerade mal 0,2 Prozent. Den gleichen Tiefstwert vermeldet München, wo die Leerstandsquote allerdings in diesem Jahrhundert ebenso wie in Hamburg (heute: 0,5 Prozent) kaum über die 2-Prozent-Marke gestiegen ist. Der bundesweite Schnitt liegt bei 2,8 Prozent. Am wenigsten Wohnraumnachfrage gibt es offenbar in Pirmasens (9,3 Prozent Leerstand) und Chemnitz (8,4 Prozent). Als leer stehend gilt eine Wohnung, wenn sie unmittelbar oder, sofern noch Mängel behoben werden müssen, mittelfristig dem Markt zur Verfügung steht, also „marktaktiv“ ist.
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Fast jede 2. Krankenkasse hat ihren Zusatzbeitrag angehoben

16.02.2021 | Fast jede 2. Krankenkasse hat ihren Zusatzbeitrag angehoben

Die gesetzlichen Krankenkassen ächzen unter Ausgabensteigerungen, vor allem, aber nicht nur infolge der Corona-Pandemie. Diesen Mehrkosten steht ein sinkendes Beitragsaufkommen gegenüber, denn durch Kurzarbeit und Konjunkturschwäche fällt das Gesamteinkommen der Deutschen geringer aus. Erste Marktauswertungen zeigen nun, dass zum Jahresbeginn 31 der 76 frei zugänglichen Kassen ihren Zusatzbeitrag angehoben haben. Bei 42 Anbietern blieb der Satz unverändert, mit einer Absenkung erfreuten zwei Kassen ihre Versicherten. Die Kostensteigerung – im Maximum beträgt der Aufschlag 0,8 Prozent – betrifft rund 48 Millionen Versicherte. Pünktlich zum Beitragssprung wurde ihnen immerhin auch der Wechsel zu einem anderen Anbieter vom Gesetzgeber vereinfacht. Je nach Einkommen können damit mehrere Hundert Euro im Jahr eingespart werden. Weitere Anhebungen des Zusatzbeitrags zeichnen sich bereits ab. So rechnet die Techniker Krankenkasse damit, dass in diesem Jahr ein Loch von mindestens 16 Milliarden Euro in den Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherer klaffen wird.
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5 Tipps, mit denen Sie Frostschäden an Wasserleitungen verhindern können

03.02.2021 | 5 Tipps, mit denen Sie Frostschäden an Wasserleitungen verhindern können

Zwischen 120 und 150 Millionen Euro Schaden richten durch Frost geplatzte Wasserleitungen in Deutschland alljährlich an, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft kürzlich berichtete. Das entspricht rund 5 Prozent der Leitungswasserschäden in der Wohngebäudeversicherung. Ein Großteil der Frostschäden ließe sich mit einfachen Maßnahmen vermeiden – etwa mithilfe der folgenden fünf Tipps: Außerhalb des Hauses bzw. seiner beheizten Räume verlaufende Wasserleitungen sollten in den Wintermonaten leer gehalten werden. Auch in selten genutzten Räumen, etwa im Keller oder im Gästezimmer, sollte durchgehend für eine gewisse Grundwärme gesorgt werden, wenn dort wasserführende Leitungen verlaufen. Auf den sogenannten Frostschutz der Heizkörperregelung allein sollte man sich nicht verlassen, da er nur den Heizkörper selbst und die Leitungen in seiner unmittelbaren Umgebung schützt. Frei liegende Wasserleitungen sollten in Wärmedämmmaterial „eingepackt“ werden. Durch undichte Außentüren und Fenster eindringende Zugluft kann zum Gefrieren der Leitungen beitragen, daher sollten derartige Undichtigkeiten behoben werden.  
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