Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), in der sich die Versicherungsmathematiker zusammengeschlossen haben, hat Berufsunfähigkeitsfälle der letzten 20 Jahre ausgewertet. Wie sich herausstellte, hat sich das Risiko, vorzeitig wegen Krankheit oder Unfall den Beruf aufgeben zu müssen, insbesondere für Frauen unter 40 Jahren erhöht – im Betrachtungszeitraum um mehr als 30 Prozent. Primär geht dieser Anstieg auf psychische Leiden zurück, die mittlerweile den Hauptgrund für einen erzwungenen verfrühten Ruhestand darstellen.
Insgesamt beklagen die Aktuare eine anhaltende Sorglosigkeit bei den Berufstätigen in Deutschland: „Die Menschen versichern ihr Smartphone, aber nicht ihre Arbeitskraft und damit ihre Existenzgrundlage“, bringt der DAV-Vorstandsvorsitzende Dr. Herbert Schneidemann die Lage auf den Punkt und warnt eindringlich: „Ohne eine entsprechende Absicherung sind das für die meisten kaum zu kompensierende Einschnitte im Haushaltseinkommen, und für Alleinverdiener oder Singles kann das sogar den Ruin bedeuten.“ Im Jahr 2019 verfügten nur rund 17 Millionen der 45 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland über eine Invaliditätsabsicherung.
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Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte gegen die Sparkasse Vogtland geklagt, weil diese bei Neukunden und nach einem Kontowechsel ein Verwahrentgelt in Höhe von 0,7 Prozent pro Jahr – zusätzlich zu den Kontoführungsgebühren – verlangt. Lediglich Guthaben unter 5.000 Euro bleiben davon verschont. Wie das Landgericht Leipzig nun urteilte, ist das rechtmäßig. Auch Sparkassen müssten sich „an Marktgegebenheiten ausrichten und wirtschaftlich agieren“.
Zwar wollen die Verbraucherschützer in Berufung gehen, doch der Trend ist ungebrochen: Es wird immer kostspieliger, Erspartes auf Giro- und Festgeldkonten herumliegen zu lassen – wo zudem die Inflation an der Kaufkraft nagt. Mittlerweile erheben mehr als 450 Banken Negativzinsen.
Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist kürzlich juristisch gescheitert, als sie einem Online-Broker per Unterlassungsverfügung verbieten wollte, schon ab einem Guthaben von 250 Euro Negativzinsen zu vereinnahmen. Das Frankfurter Verwaltungsgericht befand, dass die Aufsicht kein Recht zum Einschreiten habe, solange der ordentliche Rechtsweg offenstehe.
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Hackerattacken finden selten den Weg in überregionale Medien – wie Mitte Juli, als der Landkreis Anhalt-Bitterfeld seine gesamte IT infolge einer Cybererpressung abschalten musste und noch nicht mal Sozialhilfe anweisen oder E-Mails versenden konnte. Diese schlagzeilenträchtigen Fälle bilden nur die Spitze des Eisbergs, wie eine forsa-Umfrage kürzlich erneut belegte: 27 Prozent der mittelständischen Unternehmen waren bereits von einer erfolgreichen Cyberattacke betroffen. Bei 39 Prozent von ihnen waren die Computersysteme für mindestens vier Tage außer Betrieb; dieser Anteil hatte im Vorjahr noch bei 20 Prozent gelegen.
Dessen ungeachtet halten 70 Prozent die Gefahr aus dem Cyberraum für ihr eigenes Unternehmen für gering – und betreiben nur halbherzig Prävention. Lediglich jedes fünfte Unternehmen macht Nägel mit Köpfen und erfüllt die zehn Basis-Anforderungen an IT-Sicherheit, wie sie von der Initiative CyberSicher definiert werden. Vor allem bei der Datensicherung hapert es. Auch eine Cyberpolice, die nicht nur finanzielle Schäden ersetzt, sondern zudem bei der Prävention unterstützt, haben in Deutschland nur wenige Unternehmen und Privatpersonen abgeschlossen.
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Das Pandemiejahr 2020 brachte für Millionen von Bundesbürgern Einnahmeausfälle mit sich, in vielen Fällen bis hin zur Existenznot. Folglich mussten bei den Betroffenen alle Ausgaben auf den Prüfstand gestellt werden. Die vielfach geäußerte Befürchtung, bei den Vorsorgeversicherungen würde als Erstes der Rotstift angesetzt, hat sich allerdings nicht bewahrheitet.
Wie der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) herausgegebene Jahresüberblick „Lebensversicherung in Zahlen 2021“ zeigt, ist die Stornoquote 2020 vielmehr auf ein historisches Tief von 2,55 Prozent gefallen – im Vorjahr hatte sie noch bei 2,7 Prozent gelegen. Großen Anteil daran dürften Angebote der befristeten Beitragsfreistellung oder -stundung gehabt haben, mit denen viele Versicherer ihren Kunden entgegenkamen.
Mit 103 Milliarden Euro nahmen Lebensversicherer, Pensionskassen und -fonds 2020 ebenso viel an Beiträgen ein wie 2019. Offenbar werden die knapperen Mittel durch ein erstarktes Vorsorgebewusstsein kompensiert.
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Im Rückblick wirkt es fast prophetisch, was der Hauptgeschäftsführer des Versicherer-Gesamtverbands GDV, Jörg Asmussen, am 8. Juli verlauten ließ: „Es hat sich erneut gezeigt, welch große Schäden Hagel und Starkregen innerhalb kürzester Zeit anrichten können.“ Damit bezog er sich auf die Unwetter, die im Juni im Südwesten Deutschlands Schäden von 1,7 Milliarden Euro verursacht haben – seit 2002 hatte es nur einmal eine kostspieligere Sturmserie gegeben. Erfasst sind allerdings nur versicherte Fälle, die tatsächlichen Schäden lagen deutlich höher. Asmussen warnte – im Einklang mit dem Gros der Klimaforscher – vor zunehmender Häufigkeit und Intensität solcher Extremwetterereignisse.
Nur eine Woche später bestätigten sich diese Befürchtungen auf schlimmste Weise, als Tief „Bernd“ mit Dauerregen und Überschwemmungen in Teilen von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen für eine Katastrophe sorgte, deren Ausmaß auch Pessimisten kaum für möglich gehalten hatten. Mehr als 170 Todesopfer sind nach jetzigem Stand zu beklagen.
Wie hoch der Sachschaden ausfallen wird, lässt sich noch nicht beziffern. Klar ist aber: Mehr als die Hälfte der Hausbesitzer ist auf staatliche Hilfen angewiesen, da sie nicht gegen Elementargefahren wie Starkregen und Hochwasser versichert sind. Diese Risiken sind von der Standard-Deckung einer Wohngebäudeversicherung nicht umfasst, sondern bedürfen einer erweiterten Naturgefahrenversicherung. Diskutiert wird nun, nicht zum ersten Mal, ob der Gesetzgeber eine solche Absicherung vorschreiben sollte.
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