Ein Anlageportfolio sollte bekanntlich breit diversifiziert sein, über Regionen ebenso wie über Assetklassen. Ob in diesem Sinne auch Nachrangdarlehen bei Privatanlegern eingeschlossen sein sollten, wird indes von so manchen Experten bezweifelt. Denn auch wenn die versprochenen Verzinsungen meist sehr verlockend erscheinen: Ihnen steht das Risiko eines Totalausfalls gegenüber.
Nachrangdarlehen sind vereinfacht gesagt Darlehen an Unternehmen, die auf diese Weise akute Liquiditätsengpässe überbrücken oder spezifische Projekte finanzieren. Gegenüber anderen Gläubigern stehen die Nachrangdarlehensgeber hintan, wenn es zur Unternehmenspleite kommt – für sie bleibt dann in aller Regel nichts mehr aus der Insolvenzmasse übrig. Laufen die Geschäfte andererseits gut, partizipieren Nachrangdarlehensgeber nicht von einem steigenden Unternehmenswert, sondern erhalten lediglich die Kreditzinsen. Vergleicht man solche Konditionen mit denen des Aktienbesitzes, erscheint dieser mit seinem Chancen-Risiko-Verhältnis deutlich förderlicher für gesunden Anlegerschlaf.
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Kein anderer Metropolen-Immobilienmarkt weltweit ist derart überhitzt wie der in der Bankenstadt Frankfurt am Main. Zu diesem Schluss kommen Analysten von UBS Global Wealth Management, die Zahlen bis Mitte 2021 ausgewertet haben. In das Ergebnis fließen neben den Immobilienpreisen Fundamentalfaktoren wie Wirtschafts-, Einkommens- und Bevölkerungsentwicklung ein. Auch München gehört zu den fünf Metropolen weltweit mit dem höchsten Blasenrisiko, neben Toronto, Hongkong und Zürich. An diesen Standorten sei das „potenzielle Ausmaß einer Preiskorrektur“ am größten.
Im Durchschnitt der 25 analysierten Metropolen stiegen die Eigenheimpreise inflationsbereinigt zwischen Mitte 2020 und Mitte 2021 um 6 Prozent, so viel wie seit 7 Jahren nicht mehr. Neben den günstigen Finanzierungskonditionen führen die Studienautoren den Preissprung auch auf die Lockdown-bedingt gewachsene Bedeutung der eigenen vier Wände zurück. Zudem hätten höhere Sparquoten und die gut laufenden Börsen für zusätzliche Liquidität gesorgt.
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Die Riester-Rente genießt keinen guten Ruf, auch wenn sie sich für viele Zielgruppen durchaus ordentlich lohnt. Erneut hat nun die Zahl der Riester-Verträge laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales deutlich abgenommen: um rund 53.000 in nur einem Quartal. Schon im vorherigen Quartal hatte der Abrieb ähnliche Ausmaße. 16,425 Millionen Verträge stehen damit derzeit in den Büchern. Am stärksten fiel der Schwund mit 29.000 wieder bei den Riester-Versicherungsverträgen aus, die allerdings mit 10,715 Millionen Verträgen auch den Löwenanteil der Riester-Produkte stellen. Einen zarten Zuwachs um 4.000 Verträge gab es bei Wohn-Riester.
Damit setzt das Segment seinen seit 2018 anhaltenden Schrumpfungskurs fort. Die Politik ventiliert daher mit zunehmendem Eifer Reformideen. So möchte die Unionsfraktion im Bundestag die Riester-Rente für Selbstständige öffnen, die Förderbeiträge erhöhen – und dem Ganzen einen neuen Namen geben: „Zulagen-Rente“. Vehemente Kritik an diesen Vorschlägen wird von Verbraucherschützern und dem Paritätischen Gesamtverband erhoben, der einen kompletten Kurswechsel fordert. Dass es vor der Bundestagswahl im nächsten Jahr noch zu einer Riester-Reform kommt, dürfte als unwahrscheinlich gelten.
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Der stetig steigende Eigenanteil, der für Pflegeleistungen erbracht werden muss, sorgt für wachsenden sozialen Unmut. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant daher, die Zuzahlung bei monatlich 700 Euro und drei Jahren zu deckeln. Auf den ersten Blick mutet das wie eine Revolution an; derzeit liegt der Eigenanteil bei stationärer Pflege im Bundesdurchschnitt bei über 2.000 Euro.
Der Haken: Der Kostendeckel betrifft nur die reinen Betreuungsaufwendungen, und die belaufen sich aktuell im Schnitt auf 786 Euro. Die Ersparnis wäre also sehr überschaubar. Darüber hinaus wäre sie ungleich verteilt, denn nur in den wohlhabenderen Bundesländern müssen überhaupt durchschnittlich mehr als 700 Euro gezahlt werden.
Es bleibt das Dilemma, dass die permanent steigenden Pflegeausgaben nicht von der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgefangen werden können, wenn die Beiträge nicht förmlich explodieren sollen. Am Teilkasko-Charakter dieser staatlichen Absicherung wird auch Spahns jüngster Vorstoß nichts ändern – die Bürger sind weiterhin aufgerufen, sich mit einer privaten Pflegevorsorge für den Fall der Fälle zu wappnen.
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